Flugplanung
Damit wir unsere Flüge zuverlässig durchführen zu können, ist eine gezielte Flugplanung für einen sicheren Drohnenbetrieb unerlässlich. Der Umfang der Planung ist dabei abhängig von der Komplexität der Bedingungen:
- Bewilligungen, beispielsweise rund um Flugplätze.
- Abklärungen zum Schutz der Privatsphäre.
- Witterungsbedingungen, die für den Auftrag geeignet sind.
Bewilligung
Im Schweizer Luftraum gibt es Gebiete, in denen das Fliegen mit Drohnen verboten oder nur mit einer Bewilligung möglich ist. Wir sind verpflichtet, uns vor jedem Flug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren. Zu den sensiblen Gebieten gehören Flugplätze, Naturschutzgebiete, Atomkraftwerke, Windturbinen, Justizvollzuganstalten, Spitäler mit Helikopterlandeplatz und militärische Infrastruktur.
Datenschutz
Der Betrieb von Drohnen unterliegt dem Datenschutzgesetz und dem zivilrechtlichen Schutz der Privatsphäre. So ist es verboten, mit Drohnen in geringer Höhe über Privatgrundstücken oder über öffentlichen Plätzen wie Schwimmbädern, Fussballfeldern oder Hochzeitsgesellschaften zu fliegen. Personen dürfen mit Drohnen grundsätzlich nicht ungefragt fotografiert, gefilmt, überwacht oder verfolgt werden.
Wetter
Drohnenflüge können nicht immer auf den Tag genau geplant werden. Geeignete Wetterbedingungen sind ein wesentlicher Faktor für qualitativ hochwertige Luftbilder. Ein bedeckter Himmel (diffuses Licht) ist ideal, um Schlagschatten zu vermeiden. Für Inspektions- und Vermessungsflüge an Fassaden sind zudem ruhige Windverhältnisse notwendig.